Rechtsprechung
LG Chemnitz, 03.07.2015 - 2 O 31/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 03.07.2015 - 2 O 31/15
- OLG Dresden, 01.09.2016 - 10 U 1128/15
- OLG Dresden, 24.11.2016 - 10 U 1128/15
- BGH, 22.05.2019 - VII ZR 313/16
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 24.11.2016 - 10 U 1128/15
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Chemnitz vom 03.07.2015 - 2 O 31/15 - wird zurückgewiesen.Die zulässige Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Chemnitz vom 03.07.2015 - 2 O 31/15 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel nach der einstimmigen Auffassung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung aufweist, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats durch Urteil nicht erfordert und auch aus sonstigen Gründen eine mündliche Verhandlung nicht geboten erscheint.
- OLG Dresden, 01.09.2016 - 10 U 1128/15
Größer ist billiger!
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Chemnitz vom 03.07.2015 - 2 O 31/15 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.